Salvador Cabrera-Perez
Innovationsmanagement
Handelsagent
Die wichtigsten Merkmale eines Handelsagenten nach österreichischem Recht sind die folgenden:
Ziele der Stelle:
Die wichtigsten Merkmale eines Handelsagenten:
Provision:
Vereinbarung:
Unterliegt dann automatisch dem österreichischen Handelsvertretergesetz (HVertrG), auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für Dinge, die nicht im Handelsvertretergesetz geregelt sind, gilt weiterhin das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Pflichten:
Die Pflichten des Handelsagenten ergeben sich aus dem oben beschriebenen Aufgabenbereich: Er muss das Unternehmen gegenüber Kunden und Interessenten vertreten, und zwar regelmäßig und nachhaltig.
Die Zuständigkeit des Handelsagenten kann dabei auf eine bestimmte Region oder eine bestimmte Gruppe von Kunden beschränkt sein, verbunden mit einer entsprechenden Exklusivität. Wichtig ist dabei, die Interessen seines Auftraggebers im Vordergrund stehen und dass er dessen Anordnungen befolgt.
Daraus ergeben sich auch Informationspflichten über wesentliche Ereignisse und natürlich über Geschäfte, die der Handelsagent im Namen seines Auftraggebers abgeschlossen hat. Auch zur Verschwiegenheit ist ein Handelsagent verpflichtet.
Im Gegenzug hat der Handelsagent nicht nur das Recht auf die Zahlung der Provision, sondern er hat auch das Recht, Einblick in die maßgeblichen Unterlagen (Buchhaltung) zu nehmen, um die Richtigkeit der Provisionsberechnung kontrollieren zu können.
Auch kann ein Handelsagent erwarten, dass der Auftraggeber ihn mit den nötigen Informationen und Unterlagen versorgt und so unterstützt, dass der Handelsagent seine Tätigkeit gut vorbereitet und geschult ausüben kann (Unterstützungspflicht).
Fragen:
Auch die Frage der Bemessungsgrundlage stellt sich immer wieder.
Auch progressive oder degressive Provisionsregelungen (die Provision steigt oder sinkt mit dem Gesamtvolumen) sind möglich.
Der Ausgleichsanspruch, bei einer Beendigung des Vertrages zwischen Handelsagent und Auftraggeber taucht regelmäßig die Frage nach dem Ausgleichsanspruch auf.
Dabei geht es darum, inwieweit dem Handelsagent ein Anspruch darauf zusteht, über das Vertragsende hinaus vom Auftraggeber Geld zu bekommen.
Die Logik dahinter ist, dass der Handelsagent unter Umständen über lange Zeit einen Kundenstock aufgebaut hat, und es daher unfair wäre, ihn an dem dadurch für seinen Auftraggeber generierten ökonomischen Vorteil nicht teilhaben zu lassen.
Wie hoch der Ausgleichsanspruch im Einzelfall ist, hängt von mehreren Faktoren ab, deren Erörterung hier zu weit gehen würde.